Täglicher Archiv: Corona

Vergaberecht und freie Vergaben

Das niedersächsische Wirtschaftsministerium hat mit der Verordnung über Auftragswertgrenzen und Verfahrenserleichterungen zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (Niedersächsische Wertgrenzenverordnung – NWertVO) vom 3. April 2020 auf die Corona-Krise für die Wirtschaft reagiert. Ziel der Verordnung ist es, die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Interesse kleiner und mittelständischer Unternehmen vorübergehend zu erleichtern.