Vergaberecht und freie Vergaben

Das niedersächsische Wirtschaftsministerium hat mit der Verordnung über Auftragswertgrenzen und Verfahrenserleichterungen zum Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (Niedersächsische Wertgrenzenverordnung – NWertVO) vom 3. April 2020 auf die Corona-Krise für die Wirtschaft reagiert. Ziel der Verordnung ist es, die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Interesse kleiner und mittelständischer Unternehmen vorübergehend zu erleichtern.

Unsere Fraktion fragt:

1.            Inwiefern werden die Erleichterungen im Vergaberecht durch die vorübergehend höheren Wertgrenzen in der Stadtverwaltung genutzt?

2.            Wie viele Aufträge konnten in den vereinfachten Vergabeverfahren an Unternehmen mit Sitz in Wolfsburg oder mit Sitz in der Region vergeben werden?

 

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