Stadtgutscheine für Wolfsburg

Die Fraktion Linke & Piraten beantragt:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie durch Stadtgutscheine Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungsgewerbe in Wolfsburg bei der Überwindung der ökonomischen Folgen der Corona-Krise gestärkt werden können.

 

Begründung:

Die Sorge um die Gesundheit hat dazu geführt, dass sich ein Teil der Konsumausgaben auf den Online-Handel im Internet verlagert und nicht mehr den Umsatz der lokalen Wirtschaft „im Laden“ stärkt. Dies schadet den örtlichen Unternehmen und kann zu Geschäftsaufgaben führen sowie die Attraktivität der Wolfsburger City nachhaltig schwächen.

Manche Städte, wie zum Beispiel Peine oder Uelzen, steuerten dem mit der Ausgabe von Stadtgutscheinen, die Bürgerinnen und Bürger in Unternehmen ihrer Stadt einlösen können, gezielt entgegen. Kauf- und Konsumgutscheine sind geeignet, die Kaufkraft in lokale Unternehmen zu lenken und damit auch unseren Wirtschaftsstandort Wolfsburg zu stärken.

Besonders attraktiv kann dabei die Privilegierung der Gutscheine im Einkommenssteuer-gesetz durch Arbeitgebergutscheine sein. Beim Arbeitgebergutschein handelt es sich um eine Auszahlung als sogenannter „steuerfreier Sachbezug“ gemäß §8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Dabei handelt es sich um eine Zuwendung durch den Arbeitgeber, die als Sachleistung ausgezahlt wird. Dieser „steuerfreie Sachbezug“ kann monatlich bis zu 44 Euro pro Mitarbeiter betragen.

Verschiedene Start-ups haben technische Lösungen für Stadtgutscheine entwickelt. Die Verwaltung sollte, ggf. gemeinsam mit der WMG und der lokalen Wirtschaft, prüfen, ob Wolfsburg-Gutscheine als ein wirksames Mittel der Wirtschaftsförderung für Wolfsburg schnell und erfolgreich ausgegeben werden können – auch als dauerhafte digitale Lösung, für die Kosten und Nutzen kalkuliert sind.

Unter anderem nutzen beispielsweise die Städte Berlin, Bremen, Düsseldorf, Magdeburg und Mönchengladbach diese Möglichkeit https://www.stadtguthaben.de/

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