Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Linke & Piraten beantragen:
- Die Stadt Wolfsburg bekennt sich zu ihrer Verantwortung, Menschen zu helfen, die durch Krieg, Verfolgung und andere Notlagen ihre Heimat haben verlassen müssen und in Deutschland Zuflucht suchen. Die Stadt Wolfsburg hat mit der Unterstützung hauptamtlicher und ehrenamtlicher Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen Jahren vielen Geflüchteten Obdach und Hilfe gewährt und wird dies auch in Zukunft tun.
- Die Stadt Wolfsburg ist bereit, Geflüchteten im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten Obdach und Hilfe zu gewähren, dies gilt auch für in Seenot Geratene.
- Unabhängig von den verschiedenen Positionen zur Asyl- und Migrationspolitik, die in im Rat vertreten sind, bekennt sich dieser klar zum Menschenrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
- Der Rat der Stadt Wolfsburg setzt ein klares Zeichen der Menschlichkeit und Offenheit und deklariert die Stadt Wolfsburg zu einem „Sicheren Hafen“. Im Rahmen ihrer Möglichkeit nimmt die Stadt Wolfsburg Geflüchtete auf.
Begründung:
Die zivilgesellschaftliche parteiunabhängige Initiative Seebrücke protestiert bereits seit einiger Zeit gegen den Tod Unschuldiger im Mittelmeer und die Kriminalisierung von Seenotrettern. Immer wieder gibt es Fälle, in denen Menschen aus dem Meer gerettet werden, aber die Häfen in Malta oder Italien die Einfahrt der Schiffe mit Geretteten an Bord nicht zulassen.
Viele kommunale Gebietseinheiten in Europa, in Deutschland zum Beispiel die Städte Köln, Osnabrück, Oldenburg, Braunschweig, Gifhorn oder auch der Landkreis Hildesheim haben sich bereits solidarisiert und angeboten, in Seenot geratene Menschen aufzunehmen.
Die Stadt Wolfsburg sollte ebenfalls ein Zeichen für Menschlichkeit und Solidarität setzen. In den letzten Jahren hat die Bevölkerung der Stadt gemeinsam mit Verwaltung und Politik gezeigt, dass sie bereit und fähig ist, geflüchtete Menschen aufzunehmen und zu integrieren. Diesen Weg muss die Stadt Wolfsburg weitergehen und damit ein deutliches Zeichen der Menschlichkeit und Offenheit unserer Stadt und ihrer Einwohner setzen – und dadurch auch ein Gegengewicht zu steigender Fremdenfeindlichkeit und Hass gegenüber hilfsbedürftigen Menschen setzen.
Dieser Beschluss ergibt sich aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Maßstab allen Handelns verpflichtet alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, in der Verantwortung vor Gott und den Menschen dem Frieden der Welt zu dienen. Daraus ergibt sich das Recht aller Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2) und weiterhin das Gebot, dass niemand auf Grund seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. (Artikel 3).