Die Verwaltung hat in der Sitzung am 1.10. der Kommunalpolitik mitgeteilt, für die bisher geplante neue Trasse der L 290 mit der Verschwenkung zwischen Reislingen/ Neuhaus und der Dieselstraße ist eine finanzielle Beteiligung der Landesbehörde nicht mehr möglich, da das Land den Neubau von Landesstraßen aus finanziellen Gründen bereits vor Jahrzenten eingestellt hat.
Nunmehr wird vorgeschlagen, das Vorhaben eigenständig als Gemeindestraße parallel zur vorhandenen L 290 zu bauen und im Bereich der bestehenden L 290 und der Dieselstraße/Gemeindestraße eine Unter- bzw. Überführung zu planen.
Vor diesem Hintergrund fragt die Fraktion Linke & Piraten:
1. In welcher Höhe und für welche Jahre müssten Planungs- und Baukosten für diese Gemeindestraße in die mittelfristige Finanzplanung der Stadt aufgenommen werden?
2. Unter welchen Voraussetzungen kommt eine Förderung des Bauvorhabens nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz( GVFG) in Betracht und wann stände ein Förderungsbescheid für das Vorhaben nach allgemeiner Verwaltungserfahrung in Aussicht?
3. Falls eine solche Gemeindestraße voraussichtlich nach GVFG förderfähig wäre, „allerdings nur bis zu einer begrenzten jährlichen Fördersumme, die eine Förderung über mehrere Jahre erforderlich machen würde“, wann wäre dann das Vorhaben frühestens fertig gestellt?