Im Beratungsprozess durch die KGSt zum Doppelhaushalt ist mitgeteilt worden, dass in einer 2. Etappe die städtischen Beteiligungen auf Einsparmöglichkeiten hin geprüft werden und auch Einsparungen im Zuge der Verwaltungsmodernisierung (VMO) realisiert werden.
1. Welche Einsparmöglichkeiten wurden zwischenzeitlich identifiziert?
2. Wann bekommt die Politik diese weiteren Vorschläge der KGSt präsentiert?
3. Wie können Einsparmöglichkeiten bei den Beteiligungen und durch den Prozess der Verwaltungsmodernisierung im Jahr 2021 umgesetzt werden, obwohl im Nachtragshaushaltsverfahren über den Haushalt 2021 bereits entschieden wird?