In der Anlage 5.3 zum Nachtragshaushalt wird vorgeschlagen, zusätzliche Planungsmittel für das FBZ Westhagen (2.000.000 €) und die Berliner Brücke (520.000 €) in den Haushalt neu aufzunehmen.
1. Unter welchen Voraussetzungen könnten diese Planungsaufgaben – und auch weitere im Zusammenhang mit der Umsetzung des Masterplans Nordhoff-Achse und dem Verkehrskonzept Wolfsburg-Südost – durch städtische Mitarbeiter erledigt werden?
2. Sind die Planungskosten geringer, wenn diese Projekte durch zusätzliche städtische Mitarbeiter*innen geplant werden?