Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie im Bebauungsplan Fuhrenkamp die Errichtung sogenannter ‚Tiny houses‘ und Mini-Häuser ermöglicht werden kann. Die Prüfung soll insbesondere zu folgenden Punkten Antworten erarbeiten:
– Ermittlung des Bedarfs nach Tiny houses in Wolfsburg
– Baurecht für die Errichtung einer Wohnsiedlung mit Gemeinschaftsräumen für transportable Tiny houses (Dauerstellplätze)
– Übertragbarkeit des Konzeptes Ecovillage Hannover (Bemerode/ Kronsberg-Nord) mit sog. Mini-Häusern mit geringem ökologischen Fußabdruck
In Hannover wird ein Stadtquartier geplant, das die Ziele bezahlbarer Wohnraum und ökologisches Bauen im Zeichen des Klimawandels miteinander verknüpft. Angedacht sind kleine mobile Tinyhäuser, freistehende ein- bis dreistöckige “Modulhäuser” bis hin zu ”klassischen” drei- bis vierstöckigen Häusern mit kleinen Wohnungen, die den unterschiedlichen Bedürfnissen für individuell wohnende Einzelpersonen und Familien, aber auch Wohngemeinschaften und neue Formen des Gemeinschaftslebens („Co-Living”) gerecht werden sollen.
Mit dem Prüfauftrag soll frühzeitig geklärt werden, ob und wie diese Ziele auch in Wolfsburg erreicht werden können und welche planungsrechtlichen Anforderungen dafür erforderlich sind. Das B-Plangebiet Fuhrenkamp mit den bisherigen Wochenendhäusern und ehemaligen Kleingartenlauben könnte dafür besonders geeignet sein. Tinyhäuser würden sich dort gut in die Umgebung einfügen.
Besonderes Augenmerk verdient der Gesichtspunkt, dass in Hannover mit den Mini-Häusern mindestens 40 % öffentlich geförderte, kostengünstige Wohnungen für Menschen mit geringerem Einkommen entstehen sollen.