Keine Schottergärten mehr in Wolfsburg

1.       Zukünftig wird in Bebauungsplänen ausdrücklich festgelegt, dass nicht überbaute Flächen der Grundstücke als Grünflächen zu gestalten sind. Das Anlegen eines Gartens, mit mehr als 40 Prozent Kies- oder Schotterflächen, ist als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.

2.       Die Verwaltung unterstützt massiv die im letzten Jahr gestartete Aufklärungskampagne über die ökologischen Vorteile naturnah gestalteter Gärten. So soll auch ein Anreiz zur Beseitigung bereits vorhandener Schottergärten geschaffen werden.

3.       Bei öffentlichen Bauvorhaben geht die Stadt mit guten Beispiel voran und verzichtet bei der Gestaltung der Außenanlagen auf die Anlage von Schotter- und Kiesbeeten und gestaltet Grünflächen stattdessen weitgehend insekten- und bienenfreundlich.

Begründung:

Seit geraumer Zeit ist ist das Problem des Insektensterbens weitläufig bekannt. Schottergärten verursachen dabei einen nicht unerheblichen Anteil dieser Vernichtung der Artenvielfalt. Umwelt- und Naturschutzverbände fordern zu Recht, dass dieser ökologisch bedenklichen Entwicklung aktiv entgegengetreten werden muss. Dazu trägt dieser Antrag bei.

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