Video- und Audioaufzeichnungen aller öffentlichen Ausschuss- und Ratssitzungen zugänglich machen

Die Hauptsatzung der Stadt und die Geschäftsordnung des Rates werden so gefasst, dass zukünftig für die jeweilige Dauer einer Ratsperiode

a) die Videoaufzeichnungen jeder öffentlichen  Sitzung des Rates im Internetangebot der Stadt dauerhaft zugänglich sind

b) Audioaufzeichnungen jeder öffentlichen Sitzung der Ausschüsse des Rates gefertigt und den Bürger*innen zu Informationszwecken im Internetangebot der Stadt dort dauerhaft zugänglich sind.

Begründung:

Hauptsatzung und Geschäftsordnung des Rates lassen in der noch geltenden Fassung nur den Aufruf der Videoaufzeichnung der letzten öffentlichen Ratssitzung zu.

Video- und Audioaufzeichnungen dienen einerseits Dokumentationszwecken. Anderseits ermöglichen sie Bürger*innen, sich persönlich zu ihnen passenden Zeiten, zu Inhalten zu informieren.

Die Bürger*innen sollen deshalb zukünftig die Möglichkeit haben, alle Ratssitzungen und zusätzlich Tonaufzeichnungen der Beratungen in den öffentlichen Ausschüssen, während der gesamten Ratsperiode, jederzeit aufrufen zu können. Dies ist auch für Unterrichtszwecke dienlich. Braunschweiger Bürger*innen haben diese Möglichkeiten bereits.

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