Interfraktionell – A 2018/0191: Satzungsänderung Bürgerstiftung

Die Fraktionen der FDP, PUG, Bündnis 90/ Die Grünen und Linke & Piraten beantragen: In der Satzung der Bürgerstiftung in der Fassung vom 28.10.2015 werden folgende Satzungsänderungen vorgenommen:  
  1. Im § 8 Stiftungsrat wird unter (1) der folgende Passus gelöscht:
jeweils einem Mitglied der im Rat der Stadt vertretenden Fraktionen.“  
  1. Der § 8 Stiftungsrat wird unter (1) stattdessen um den folgenden Passus ergänzt:
jeweils einem Vertreter der im Rat der Stadt Wolfsburg vertretenden Fraktionen                unter Berücksichtigung ihrer Fachkompetenz und Erfahrung, die dem Rat der Stadt             Wolfsburg jedoch nicht angehören müssen.“  
  1. Im § 8 Stiftungsrat wird unter (2) der Passus gelöscht:
Der Rat der Stadt Wolfsburg wählt und entsendet die jeweiligen Fraktionsmitglieder.             Die Stiftungsratmitglieder, die dem Rat angehören, werden für die jeweils laufende             Ratsperiode gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Mitglied des Rates             während einer laufenden Kommunalwahlperiode aus dem Rat der Stadt aus, so             endet das Amt als Stiftungsratmitglied. Für die verbleibende Dauer wird ein             Ersatzmitglied vom Rat gewählt und entsandt.“  
  1. Der § 8 Stiftungsrat wird unter (2) stattdessen um den folgenden Passus ergänzt:
Der Rat der Stadt wählt und entsendet die jeweiligen Vertreter der im Rat der Stadt             Wolfsburg vertretenden Fraktionen. Die Stiftungsmitglieder werden für die jeweils             laufende Ratsperiode gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Vertreter der im              Rat der Stadt Wolfsburg vertretenden Fraktionen während der laufenden             Kommunalwahlperiode aus dem Stiftungsrat aus, wird ein Ersatzvertreter vom Rat             gewählt und entsandt.“ Begründung: Nach § 10 Änderung der Satzung sind Änderungen der Satzung grundsätzlich möglich, wenn nicht „eine Zweckverwirklichung in der von der Gründungsstifterin beabsichtigten Form“ beeinträchtigt wird, zudem „darf die Gemeinnützigkeit der Stiftung nicht beeinträchtigt werden“. Es gibt zurzeit 22 Fachausschüsse, Beiräte, Aufsichtsräte, Gremien und Stiftungen, die verpflichtend mit Ratsmitgliedern besetzt werden müssen. Insbesondere kleine Fraktionen haben es schwer, dem in Gänze nachzukommen. Im bundesweiten Vergleich wird in den Satzungen von rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts die Besetzung des Präsidiums oder Stiftungsrates unterschiedlich gehandhabt. Die in der Einwohnerzahl zu Wolfsburg vergleichbare kreisfreie Stadt Ingolstadt verzichtet beispielsweise auf die Verpflichtung von Ratsmitgliedern. [https://www.ingolstadt.de/buergerstiftung/] Das Amt für regionale Landesentwicklung in Braunschweig konstatiert, dass eine Stiftungsänderung grundsätzlich möglich wäre (siehe Anlage/E-Mail vom 12.06.2018). Die antragstellenden Fraktionen fordern daher, die Satzung der Bürgerstiftung Wolfsburg dem Ingolstädter Vorbild anzupassen und entsprechend zu ändern.

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