Interfraktionell – A 2018/0192: Satzungsänderung der Stiftung Phaeno

Die Fraktionen der FDP, PUG, Bündnis90/ Die Grünen und Linke & Piraten beantragen: In der Satzung der Stiftung phaeno in der Fassung vom 17.12.2015 werden folgende Satzungsänderungen vorgenommen:
  1. Im § 7 Präsidium wird unter (2) der folgende Passus gelöscht:jeweils einem Mitglied jeder im Rat der Stadt Wolfsburg vertretenden Fraktion,  welches von der jeweiligen Fraktion zu benennen ist.“
  2. Der § 7 Präsidium wird unter (2) stattdessen um den folgenden Passus ergänzt:   „jeweils einem Vertreter der im Rat der Stadt Wolfsburg vertretenden Fraktionen unter Berücksichtigung ihrer Fachkompetenz und Erfahrung, die dem Rat der Stadt Wolfsburg jedoch nicht angehören müssen.“
Begründung: Nach § 14 Satzungsänderung, Umwandlung, Aufhebung und Auflösung der Stiftung sind Beschlüsse über Änderungen der Satzung der Stiftung phaeno grundsätzlich möglich, sofern sie „die Gemeinnützigkeit der Stiftung nicht beeinträchtigen oder aufheben. Sie bedürfen der Genehmigung des Rats der Stadt Wolfsburg […]“.   Es gibt zurzeit 22 Fachausschüsse, Beiräte, Aufsichtsräte, Gremien und Stiftungen, die verpflichtend mit Ratsmitgliedern besetzt werden müssen. Insbesondere kleine Fraktionen haben es schwer, dem in Gänze nachzukommen.   Im bundesweiten Vergleich wird in den Satzungen von rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts die Besetzung des Präsidiums oder Stiftungsrates unterschiedlich gehandhabt. Die in der Einwohnerzahl vergleichbare kreisfreie Stadt Ingolstadt verzichtet beispielsweise auf die Verpflichtung von Ratsmitgliedern. [https://www.ingolstadt.de/buergerstiftung/]   Das Amt für regionale Landesentwicklung in Braunschweig konstatiert, dass eine Stiftungsänderung grundsätzlich möglich wäre (siehe Anlage/E-Mail vom 12.06.2018). Die antragstellenden Fraktionen fordern daher, die Satzung der Stiftung phaeno dem Ingolstädter Vorbild anzupassen und entsprechend zu ändern.

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