Haushalt 2018 – Streichungen im Investitionsprogramm

Die Fraktion Linke & Piraten beantragt:

Alle Maßnahmen, bei denen §12 KomHKVO nicht erfüllt ist, werden aus dem Investitionsprogramm gestrichen.

 

Begründung:

Alle Maßnahmen, für die Gelder veranschlagt werden ohne die nötige Planungstiefe erreicht zu haben, sind zu streichen. Orientiert wird sich dabei an Absatz 2 im §12 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte  der Gemeinden auf der Grundlage der kommunalen Doppik, die besagt:

„(2) 1. Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für Baumaßnahmen dürfen erst veranschlagt werden, wenn Pläne, Berechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Gesamtauszahlungen für die Baumaßnahme, der Grunderwerb und die Einrichtung sowie der voraussichtliche Jahresbedarf unter Angabe der finanziellen Beteiligung Dritter und ein Bauzeitplan im Einzelnen ersichtlich sind. 2. Den Unterlagen wird eine Berechnung der nach Fertigstellung der Maßnahme entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen beigefügt.“

 

Angesichts der notwendigen Haushaltskonsolidierung sind ungefähre Kostenschätzungen keine seriöse Grundlage für die gebotene Ausgabendisziplin.

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