Haushalt 2018: Keine Erhöhung der Grundsteuer B

Die Fraktion Linke und Piraten beantragt:

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Grundsteuer B wird nicht umgesetzt.

Begründung:

Da die Grundsteuer B von Vermietern über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt wird, führt eine Steuererhöhung zwangsläufig auch zu einer Mieterhöhung. Die Erhöhung der Grundsteuer B ist mit den Bestrebungen zum sozialen Wohnungsbau unvereinbar, weil die Grundsteuer in die Kostenmiete einfließt.

Die Haushaltskonsolidierung soll stattdessen durch Erhöhung des Hebesatzes der Gewerbesteuer auf 380 Punkte erfolgen (Antrag 2018/ 0137), sodass eine Erhöhung der Grundsteuer dementsprechend nicht erforderlich ist.

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