Wiederaufnahme des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Hattorf (Vorlage V 2018/0843) in den Haushaltsplan des Nachtragshaushaltes 2020/2021

Die Fraktionen von FDP, PUG, SPD und Linke & Piraten beantragen:

Die Wiederaufnahme des Neubaus eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Hattorf in den Haushaltsplan des Nachtragshaushaltes 2020/2021 aufzunehmen.

 

Begründung:

Schon vor 2018 waren die Mängel des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Hattorf bekannt, die auf Seiten der Verwaltung zur Erstellung der Vorlage V2018/0843 führten. Seitdem hat sich die Situation vor Ort enorm verschärft, woraus eine aktuelle Dringlichkeit resultiert.

 

Zur Begründung folgen auszugsweise Passagen aus der o.a. Vorlage:

„Das Gerätehaus der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Hattorf in der Siekstraße entspricht seit langem nicht mehr den in der DIN 14092 genannten Mindestanforderungen bzgl. Größe der Fahrzeughalle, Anzahl der Einstellplätze und Torabmessungen sowie notwendiger Lagerflächen. Gleiches gilt für den Übungsbereich auf dem Grundstück (Außenflächen). Neben den zu kleinen bzw. fehlenden Räumlichkeiten für das Material fehlt es zudem an entsprechenden Räumlichkeiten für das Personal. Aufgrund fehlender Umkleideräume sind die Spinde für die Einsatzbekleidung in der Fahrzeughalle untergebracht. Die sanitären Einrichtungen entsprechen nicht mehr den Mindestanforderungen. Die Räumlichkeiten für die Jugendfeuerwehr und die Büroräume für den Ortsbrandmeister bzw. das Ortskommando sind nur unzureichend vorhanden. Zudem fehlt es an Lager- und Übungsräumen für den Spielmannzug „Magic Flames“ – aktuell werden bspw. die Musikinstrumente zum Teil im Anhänger in einer Garage gelagert.

Ein weiterer An- bzw. Ausbau auf dem vorhandenen Grundstück ist nicht mehr möglich.

Aufgrund dieser Gegebenheiten wird vom Stadtkommando der Freiwilligen Feuerwehren Wolfsburg, entsprechend der abgestimmten Prioritätenliste empfohlen, ein neues Feuerwehrhaus auf dem Eckgrundstück an der Krugstraße zu errichten. Die Entscheidung ist einvernehmlich getroffen worden.

Der geplante Neubau besteht aus einer Fahrzeughalle für zwei Fahrzeuge der Stellplatzgröße 2 (Fahrzeuge bis 10m Länge) und einem Werkstatt- und Lagerbereich. Der Anhänger des Musikspielzuges findet ebenfalls in der Fahrzeughalle ausreichend Platz. Zudem besteht die Möglichkeit, die Halle nachträglich um einen zusätzlichen Stellplatz zu erweitern.“

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