Änderungsantrag zur Vorlage V 2020/1523: Satzungsentwurf Zweitwohnungssteuer

Die Fraktion Linke & Piraten beantragt:

Im Entwurf der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Stadt Wolfsburg (Vorlage – V 2020/1523) wird in § 3 klarstellend eine Ziffer e eingefügt:

§ 3

Steuerbefreit sind folgende Personen  (…)

e. die in der Stadt Wolfsburg in der Wohnung ihrer Eltern, in der Wohnung eines Elternteiles oder in  der  Wohnung  eines  anderen  Angehörigen  eine  Zweitwohnung innehaben  und dabei dort nur  über ein  Zimmer  oder  eine  Schlafstätte verfügen.

 

Begründung:

Mit der Ergänzung wird Rechtssicherheit geschaffen. Für junge Erwachsene – insbesondere Studierende auf Heimatbesuch in den Semesterferien – soll keine Zweitwohnungssteuer erhoben werden. Ungewissheit über den Begriff des Innehabens einer Zweitwohnung als noch vorhandenes ‚Kinderzimmer‘ wird so beseitigt.