Die Fraktion Linke & Piraten beantragt:
Im Entwurf der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Stadt Wolfsburg (Vorlage – V 2020/1523) wird in § 3 klarstellend eine Ziffer e eingefügt:
§ 3
Steuerbefreit sind folgende Personen (…)
„e. die in der Stadt Wolfsburg in der Wohnung ihrer Eltern, in der Wohnung eines Elternteiles oder in der Wohnung eines anderen Angehörigen eine Zweitwohnung innehaben und dabei dort nur über ein Zimmer oder eine Schlafstätte verfügen.“
Mit der Ergänzung wird Rechtssicherheit geschaffen. Für junge Erwachsene – insbesondere Studierende auf Heimatbesuch in den Semesterferien – soll keine Zweitwohnungssteuer erhoben werden. Ungewissheit über den Begriff des Innehabens einer Zweitwohnung als noch vorhandenes ‚Kinderzimmer‘ wird so beseitigt.