Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung eine „Leitlinie klimagerechte Bauleitplanung“ vor. Ziel dieser Leitlinie ist es,darzustellen, in welchem Rahmen Bebauungspläne und städtebauliche Verträge zu einer klimagerechten Entwicklung bis hin zu einer möglichst klimaneutralen Stadt beitragen können und wie Klimaschutz und -anpassung zukünftig in der Wolfsburger Bauleitplanung zur Geltung kommen sollen. Eine klimagerechte Bauleitplanung umfasst als ganzheitliches Konzept u.a. Stadtgrün, Verkehr, Inanspruchnahme von Flächen, Regenwassernutzung, klimafreundliche Energieversorgung.
Begründung
Der infolge der vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen entstandene Klimawandel ist eine globale Herausforderung. Insbesondere vor dem Hintergrund der bestehenden Gefahr, das Zwei-Grad-Ziel nicht einzuhalten, sind die Kommunen ausdrücklich zur Mithilfe bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen aufgerufen.
Mit einer Leitlinie klimagerechte Bauleitplanung soll in Wolfsburg übersichtlich und vollständig darstellt werden, in welcher Weise der Belang des Klimaschutzes nachhaltig im Sinne des § 1 Abs. 5 BauGB in der Planung berücksichtigt werden kann.