Ratsanfrage: Schadstoffbelastung und Immissionsschutz in unserer Stadt

Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Deutsche Umwelthilfe gegen das Land Baden-Württemberg geklagt, um Dieselfahrverbote als gebotene Maßnahme zur Luftreinhaltung durchzusetzen. Das Gericht hat der Klage erstinstanzlich stattgegeben und festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland zur Einhaltung der unionsrechtlich vorgegebenen Umweltschutzstandards und des aus Art. 2 Abs. 2 GG resultierenden Schutzauftrags für das Leben und die Gesundheit von Menschen verpflichtet ist.

Luftreinhaltepläne müssen demnach geeignete Maßnahmen enthalten, um den Schutz der Rechtsgüter Leben und Gesundheit der von den Immissionen betroffenen Wohnbevölkerung effektiv sicherzustellen. In Stuttgart ist die Schadstoffbelastung in der Luft an den Messstellen offenbar so hoch, dass ‚Software-Updates‘ nicht ausreichen, das Unterschreiten der Schadstoffgrenzwerte zeitnah zu erreichen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. An welchen Ausfallstraßen werden in Wolfsburg die von Kraftfahrzeugen ausgehenden Emissionen gemessen?
  2. Der Austritt welcher Schadstoffe wird gemessen und welche Grenzwerte (Feinstaub, CO², NOX) werden überschritten?
  3. Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, wenn in Wolfsburg ein Luftreinhalteplan erforderlich ist, um die Einhaltung der Umweltschutzstandards zum Schutz von Leben und Gesundheit der Wohnbevölkerung zeitnah sicherzustellen?

Hier die Antwort der Verwaltung in der Ratssitzung am 27.9. 2017

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