Der Niedersächsische Landesrechnungshof kritisierte in seinem Kommunalbericht 2017, dass Kommunen dem Werterhalt ihrer Sammlungsgegenstände in Museen zu wenig Aufmerksamkeit schenken, sodass es infolge ungeeigneter Lagerbedingungen zu Schäden kam. Im Kulturausschuss am 18.01. dieses Jahres berichtete die Verwaltung, auch in Wolfsburg sei die Depotsituation für alle städtischen Museen sowie das Stadtarchiv suboptimal.
Im Jahresabschluss 2016 wurde der Wert aller Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler der Stadt Wolfsburg noch mit 5,26 Mio € beziffert.
Allein in der Sammlung der Städtischen Galerie befinden sich Werke sehr renommierter Künstlerinnen und Künstler von beträchtlichem Wert, die den Bürgern und Bürgerinnen nicht zugänglich sind, weil nicht gezeigt, sondern gelagert werden.
Vor diesem Hintergrund fragt die Fraktion Linke & Piraten:
1. Kann die Zahl der Schadensfälle sowie der Wertverluste (in Euro) beziffert bzw. annähernd geschätzt werden?
2. Auf welchen Kriterien beruht der ermittelte Wert der Kunstwerke im Jahresabschluss der Stadt?
3. Sind sämtliche sich im Eigentum der Stadt befindenden Kunstwerke bereits digital erfasst, ist der (ggf. nur analoge) Katalog zugänglich und enthält er auch Wertangaben?
Hier die Antwort der Verwaltung in der Ratssitzung am 14.11. 2018