Die Verwaltung möge prüfen, unter welchen Voraussetzungen mit der Gründung einer städtischen Sozial-Holding GmbH wie in Mönchengladbach der Bedarf an Pflegeplätzen in Wolfsburg besser gesteuert und dadurch erreicht werden kann, dass Kurzzeitpflegeplätze in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.