HH 2019: Vorübergehende Streichung der Zuschüsse für erhaltenswerte Bauten

Im Produkt 1-06-02-05 Denkmalpflege / Stadtbildgestaltung wird der Zuschuss für erhaltenswerte Bauten für die nächsten drei Jahre gestrichen.

 

Begründung:

Abschreibungsmöglichkeiten gemäß der §§ 7, 10f, 10g oder 11b Einkommenssteuergesetz sowie Förderung auf Bundesebene, z.B. durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau, machen den kommunalen Zuschuss entbehrlich.

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