Im Produkt 1-06-02-05 Denkmalpflege / Stadtbildgestaltung wird der Zuschuss für erhaltenswerte Bauten für die nächsten drei Jahre gestrichen.
Abschreibungsmöglichkeiten gemäß der §§ 7, 10f, 10g oder 11b Einkommenssteuergesetz sowie Förderung auf Bundesebene, z.B. durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau, machen den kommunalen Zuschuss entbehrlich.