Änderungsantrag zur Vorlage V2017/300 (Sonnenkamp)

Die Fraktion Linke & Piraten beantragt:

Die Vorlage wird in Ziffer 7 präzisiert:
7. Die Rahmenvereinbarung soll folgende Eckpunkte zwingend enthalten:

· Die Projektgesellschaft verpflichtet sich, den noch erforderlichen Grunderwerb zur Entwicklung des Wohnbaugebietes zu tätigen.

· Für die einzelnen Wohnquartiere (Quartiere 1- 3 und optional 5) sollen gem. BauGB vorrangig vorhabenbezogene Bebauungspläne einschließlich Vorhabenpläne auf Kosten der Projektgesellschaft aufgestellt und die entsprechenden städtebaulichen Verträge (Durchführungs- bzw. Erschließungsverträge) abgeschlossen werden. Sicherheitsleistungen zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen sind in den jeweiligen Verträgen zu vereinbaren.

· Kosten für ggf. notwendig werdende Änderungen des Flächennutzungs-plans, Gutachten und sonstige Planungsleistungen werden vom Verursacher getragen.

· Die Aufteilung der bisher angefallenen sowie zukünftigen nicht direkt einem Bauleitplangebiet zuzuordnenden Entwicklungskosten (u. a. Planungs- und Gutachterkosten) soll nach einem noch zu vereinbarenden Schlüssel, der sich im Wesentlichen an den errechneten Nutzflächen orientieren wird, erfolgen.

· Die Planung und Herstellung der Erschließungsanlagen sowie der erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Vertragsgebiet sind auf Kosten der Projektgesellschaft durchzuführen. Eine Inanspruchnahme städtischer Grundstücke ist zu entschädigen.

· Die Projektgesellschaft wird die erforderliche Kindertagesstätte im Quartier 2 auf ihre Kosten in Abstimmung mit der Stadt planen, herstellen und betreiben lassen. Die Vergabe des Betriebes erfolgt unter Beteiligung und Zustimmung der Stadt Wolfsburg.

· Als Quote für den mietgeminderten Wohnungsbau werden mindestens ca. 25 % der Wohneinheiten im Miet-Geschosswohnungsbau festgelegt. Die Quote gilt jeweils pro Quartier und unabhängig von bisherigen Eigentumsverhältnissen.

· Für die Wohnquartiere wird die Nutzung von Solarenergie für die Warmwasserversorgung und den Eigenverbrauch von Strom auch im Miet- Geschosswohnungsbau unter besonderer Berücksichtigung des im Gesetzgebungsprozess befindlichen Mieterstromgesetzes festgelegt.

Änderungsantrag zur Vorlage V 2017/300

· Bei der Ausgestaltung der Anlagen zu den Erschließungsverträgen ist die Versiegelung von Flächen soweit wie möglich zu vermeiden.
· Bei der Festlegung von Pflanzlisten ist einheimischen Bäumen und Sträuchern – insbesondere Arten, die Futter für Bienen und Schmetterlingen bieten, der Vorzug zu geben. Ausnahmen sind zu begründen.

Begründung

In Ziffer 7 der Vorlage wird der Auftrag des Rates zum Abschluss der Rahmenvereinbarung präzisiert. Damit konkretisiert der Rat seine Erwartung an soziale und ökologische Standards für die im Auftrag der Projektgesellschaft zu erstellenden vorhabenbezogenen Bebauungspläne sowie Durchführungs- und Erschließungspläne.

Mit dem Änderungsantrag wird sichergestellt, dass 25% oder mehr Wohneinheiten im sozialen Wohnungsbau errichtet werden – auch wenn es sich um Flächen handelt, die sich nicht im Eigentum der Stadt befinden oder befanden.

Desweiteren werden die Forderungen des BUND und aus dem Agenda-Steuerkreis aufgegriffen, für neue Baugebiete die Umsetzung hoher ökologischer Standards zu erreichen:

  • –  Die Regelungen des in diesen Tagen von CDU/ CSU und SPD im Bundestag verabschiedeten Mieterstromgesetzes sollen bei der Nutzung von Solarenergie zugunsten der MieterInnen möglichst voll wirksam werden können.
  • –  Warmwasserversorgung durch Sonnenenergie.
  • –  Niederschlagswasser soll wo möglich versickern können; die Versiegelung vonFlächen ist gering zu halten.
  • –  Bei Pflanzlisten ist dem Artenrückgang und dem Bienensterben entgegen zu wirken,in dem Bäume und Sträucher gepflanzt werden, die Futter für Bienen, Schmetterlingen und Vögeln bieten.Es bedarf eigentlich keiner besonderen Erwähnung und sei auch nur aus Gründen der Vollständigkeit aufgeführt, dass die E-Mobilitätsstrategie von Volkswagen möglichst schnell eine Versorgung mit sauberen Strom benötigt und dazu eine Stromproduktion aus Sonnenenergie ein Beitrag ist, den die Stadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten beispielhaft voranschreitend leisten sollte.

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