Das NDR-Fernsehen hat am 13. März 2017 berichtet, die kommunalen Sparkassen haben 2015 in Niedersachsen nur in 10 von 47 Landkreisen und Städten einen Teil ihrer Gewinne abgeführt, obwohl sie in einem schwierigen Geschäftsumfeld erhebliche Gewinne erzielen und – anders als börsennotierte Großbanken mit ihren Investmentabteilungen – ihr Geschäft unter der Bankenaufsicht ordentlich besorgen. Siehe: http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/45_min/Unsere-Sparkassen-Wer-kassiert-die-Gewinne,sendung618582.html
Vor diesem Hintergrund fragen wir angesichts eines in Aussicht stehenden Haushaltsdefizits von fast 90 Millionen €:
- Zuletzt 2011 und 2012 erfolgten ausweislich des Jahresabschlusses 2015 Gewinnausschüttungen der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg an den städtischen Haushalt in einer zur Haushaltskonsolidierung ganz erheblichen Größenordnung. Welche Rahmenbedingungen (insbesondere mit Blick auf gebildete Rückstellungen und Eigenkapitalquote) müssen aus Sicht der Verwaltung gegeben sein, um sich für eine Gewinnausschüttung aussprechen zu können?
- Wie haben sich Gewinne, Summe der Vorstandsbezüge, Aufwandsentschädigungen der Verwaltungsräte und Sponsoring der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg in den letzten 5 Jahren entwickelt?
- Welche Beschlüsse des Rates sind erforderlich, um zu einer bei Beachtung der gesetzlichen Eigenkapitalquote angemessenen Gewinnabführung unserer Sparkasse zurückkehren zu können?
Hier die Antwort der Verwaltung in der Ratssitzung am 5.4. 2017